Hagelschäden an Photovoltaikanlagen im Zürcher Unterland und Raum Winterthur
Das schwere Hagelunwetter vom 28. August 2026 hat im Zürcher Unterland und in der Region Winterthur zahlreiche Gebäude und Photovoltaikanlagen beschädigt. Besonders betroffen waren unter anderem Bülach, Bachenbülach, Embrach, Rorbas, Freienstein, Dättlikon, Neftenbach, Seuzach, Dinhard, Rickenbach sowie Teile von Winterthur. Teilweise wurden Hagelkörner mit einem Durchmesser von 4 bis 6 Zentimetern registriert. Entsprechend gross können die Schäden an Dächern und Photovoltaikanlagen sein.
Was ist bei einem Hagelschaden an der PV-Anlage zu tun?
- Anlage kontrollieren und dokumentieren
Kontrollieren Sie Ihre Photovoltaikanlage vom Boden aus auf sichtbare Schäden und erstellen Sie Fotos. Bitte steigen Sie für die Kontrolle nicht selbst auf das Dach. - Bei sichtbaren Schäden vorsichtig handeln
Bei Glasbruch, stark deformierten Modulen oder anderen deutlichen Beschädigungen sollte der betroffene Anlagenteil möglichst rasch abgeschaltet werden. - Schaden bei der Gebäudeversicherung anmelden
Melden Sie den Schaden Ihrer zuständigen Gebäudeversicherung bzw. Sach- oder technischen Anlagenversicherung. Eine sorgfältige Dokumentation ist für die Schadenabwicklung wichtig. - Nach der Kostengutsprache mit uns Kontakt aufnehmen
Sobald das weitere Vorgehen mit der Versicherung geklärt ist, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung und Instandstellung Ihrer Photovoltaikanlage.
Nicht alle Hagelschäden sind sichtbar
Neben offensichtlichem Glasbruch können durch Hagelschlag auch Mikrorisse, Zellbrüche, Isolationsfehler oder Schäden an den Modulrahmen entstehen. Viele dieser Schäden sind von blossem Auge nicht erkennbar. Bei begründetem Verdacht können PV-Module deshalb mittels Elektrolumineszenz (EL) untersucht werden. Mit diesem Verfahren lassen sich insbesondere Mikrorisse, Zellbrüche und elektrisch inaktive Bereiche sichtbar machen.
In Absprache mit der Versicherung können wir bei Bedarf eine entsprechende Elektrolumineszenz-Prüfung organisieren.
Glassplitter und Reinigung
Bei stark beschädigten PV-Modulen können Glassplitter auf dem Dach, in Dachrinnen oder im Bereich rund um das Gebäude liegen. Führen Sie die Reinigung nicht selbst durch, insbesondere nicht auf dem Dach. Die beschädigten Module sowie Glassplitter sollten durch eine Fachfirma fachgerecht entfernt werden. Dabei sollten auch Dachflächen, Dachrinnen und angrenzende Bereiche kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden.
Bei grösseren Schäden empfehlen wir zudem, vor der Reinigung mit der Versicherung abzuklären, ob die Kosten für Reinigung und Entsorgung übernommen werden.
Vorsicht bei Glassplittern auf Wiesen und Grünflächen
Bei den PV-Anlagen sind Module zerbrochen und Glassplitter auf Dächer, Vorplätze, Gärten und Wiesen gelangt. Besonders problematisch sind kleine Glassplitter, die sich im Gras verteilen und teilweise kaum sichtbar sind. Sie können eine Verletzungsgefahr für Menschen und Tiere darstellen. Betroffene Grünflächen sollten deshalb vorerst nicht gemäht und möglichst nicht betreten oder befahren werden. Durch Mähen oder den Einsatz von Laubbläsern können Glassplitter zusätzlich zerkleinert und weiter verteilt werden.
Je nach Ausmass des Schadens müssen grössere Glasscherben eingesammelt und kleinere Splitter mit geeigneten Geräten entfernt werden. Bei stark betroffenen Flächen kann auch die Entfernung und Erneuerung von Teilen der Grasnarbe notwendig sein. Bitte dokumentieren Sie die betroffenen Flächen vor der Reinigung mit Fotos und klären Sie umfangreichere Reinigungs- und Wiederherstellungsarbeiten vorgängig mit Ihrer Versicherung ab.
Aktuell längere Wartezeiten
Aufgrund der aussergewöhnlich hohen Anzahl an Hagelschäden erreichen die Versicherungen und Fachbetriebe derzeit sehr viele Schadenmeldungen. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass Besichtigungen, Offerten und Reparaturen mit längeren Wartezeiten verbunden sein können. Sicherheitsrelevante Schäden werden nach Möglichkeit priorisiert.
Weitere Informationen finden Sie im Swissolar Merkblatt Photovoltaik Nr. 17 «Umgang mit Hagelschäden an Solaranlagen»