Eigenverbrauch von Solarstrom maximieren und Energiekosten senken
Eigenverbrauchsgemeinschaften
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es mehreren Parteien, gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien – meist aus Photovoltaikanlagen – direkt vor Ort zu nutzen. Typischerweise wird der Solarstrom in Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen oder Gewerbegebäuden gemeinschaftlich verbraucht, wodurch die Teilnehmer von niedrigeren Stromkosten und einer höheren Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz profitieren. Überschüssiger Strom kann ins Netz eingespeist oder in Speichersystemen gesichert werden. Der ZEV trägt zur Energiewende bei, fördert den Eigenverbrauch und steigert die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen.
Praxismodell VNB
Mehrere Endverbraucher ohne Zusammenschluss.
Das Praxismodell VNB (Verteilnetzbetreiber) ist ein standardisiertes Konzept zur einfachen und rechtssicheren Abwicklung von Eigenverbrauchsmodell. Es regelt die Einspeisung, Verteilung und Abrechnung von lokal erzeugtem Strom, etwa aus Photovoltaikanlagen, innerhalb von Mehrparteiengebäuden Der VNB übernimmt dabei die technische Abwicklung. Das Praxismodell vereinfacht Prozesse, schafft Transparenz für alle Beteiligten und unterstützt die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz.
Beispiele:
- EKZ Eigenstrom X
- EWZ Solarsplit
Virtuelles ZEV (vZEV) seit 2025
Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ermöglicht es mehreren nahe beieinanderliegenden Liegenschaften, gemeinsam lokal erzeugten Strom, beispielsweise aus Photovoltaikanlagen, zu nutzen. Es wird das bestehende öffentliche Stromnetz zur Verteilung des Eigenverbrauchsstroms verwendet. Dieses Modell bietet Flexibilität und reduziert Installationskosten, da keine zusätzlichen Leitungen zwischen den Gebäuden erforderlich sind. In der Schweiz ist die Einführung von virtuellen ZEVs seit dem 1. Januar 2025 realisiert, wodurch die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien weiter gefördert wird.
Für die Umsetzung eines vZEVs ist die Zustimmung des lokalen Netzbetreibers sowie der beteiligten Grundeigentümer erforderlich. Die bestehenden Messgeräte des Verteilnetzbetreibers können genutzt werden, was den administrativen Aufwand minimiert. Dieses Modell ermöglicht es, den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu steigern.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ab 2026
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) werden in der Schweiz ab dem 1. Januar 2026 offiziell eingeführt. Dieses Modell ermöglicht es, lokal erzeugten Strom, beispielsweise aus Photovoltaikanlagen, innerhalb einer Gemeinschaft direkt zu nutzen und zu teilen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür wurden mit dem neuen Energiegesetz geschaffen, das 2024 verabschiedet wurde.
Mit der Einführung von LEG können Produzenten und Verbraucher von Strom in derselben Gemeinde direkt über das bestehende Stromnetz verbunden werden. Dies fördert die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort und unterstützt die Energiewende in der Schweiz.
Die Einführung von LEG folgt der Idee einer stärkeren Bürgerbeteiligung und ermöglicht es natürlichen Personen, lokalen Behörden und Unternehmen, sich zu einer gemeinsamen Erzeugungs- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenzuschliessen. Dies soll ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile für die Mitglieder bringen.
Kompetent, persönlich und flexibel
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Beratungstermin:

Eidg. dipl. Elektroinstallateur / Telematiker
